Dow Jones Energy Weekly

Teaserbild 'Dow Jones Energy Weekly'

"Dow Jones Energy Weekly" berichtet wöchentlich exklusiv über alle relevanten Themen und Entwicklungen des deutschen Energie-marktes sowie deren Auswirkungen auf die Branche.



“Dow Jones Energy Weekly“ liefert Ihnen einmal in der Woche eine umfassende Berichterstattung über die wichtigsten Themen der Energiebranche wie z.B.:

  • Regulierung
  • Energiepolitik
  • Energierecht
  • Erneuerbare Energien
  • Gastbeiträge von Energierechtsexperten
  • Studien
  • Unternehmensstrategien und längerfristige Marktentwicklung

„Dow Jones Energy Weekly“ ist die einzige Publikation in der ein Netzentgelte-Index veröffentlicht wird. Um mehr Transparenz über Durchleitungstarife von Netzbetreibern zu geben, ermittelt Dow Jones in Kooperation mit der e'net GmbH diese exklusiven Daten. Alle 800 Netzbetreiber in Deutschland werden näher betrachtet. Anhand der verschiedenen Strukturklassen werden „teure“ und „günstige“ Anbieter sowie regionale Durchschnittspreise ermittelt. Alle Strukturklassen werden in regelmäßigen Abständen durchleuchtet.

Die Publikation begleitet die Energiewirtschaft mit analytischen Hintergrundartikeln. Dabei kommen häufig renommierte Branchenexperten zu Wort. Komplettiert wird das Informationsangebot durch die Zusammenfassung der wichtigsten Meldungen der Woche.

Profitieren Sie sofort von den exklusiven Daten, die jeden Freitag im Newsletter "Dow Jones Energy Weekly" veröffentlicht werden!

Verfügbare Sprache:
deutsch

Monopolkommission fordert Regulierung für Wassersektor

 

Die Monopolkommission fordert eine Regulierung der Trinkwasserpreise in Deutschland. "Das momentane Nebeneinander aus privatrechtlicher Festsetzung von Wasserpreisen einerseits und öffentlich-rechtlicher Gebührenfestlegung andererseits ist ein ernst zu nehmendes Problem", heißt es in dem aktuellen Gutachten der Monopolkommission, das als Beratergremium für die Bundesregierung fungiert. Wasserversorger und Umweltverbände wiesen die Forderung zurück.

Die Bundesregierung wird zum Gutachten der Monopolkommission nach Konsultation der Wirtschaft eine Stellungnahme beschließen und diese dem Bundestag und Bundesrat bis Ende des Jahres vorlegen.

Mit der Wahl der Rechtsform des Wasserversorgers ergeben sich laut Monopolkommission erhebliche Unterschiede in den Aufsichtszuständigkeiten. Bei öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern werden die Gebühren von der jeweiligen Kommunalaufsicht genehmigt. Die Preise der privaten Wasserbetriebe sind hingegen der Missbrauchsaufsicht nach dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Für die Kommunalaufsicht spiele das Konzept der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung allenfalls eine untergeordnete Rolle.

Private und öffentliche Versorger sollen gleich behandelt werden

Die Monopolkommission empfiehlt daher, die deutschen Trinkwasserversorger einer einheitlichen und an der effizienten Bereitstellung von Trinkwasser orientierten Regulierung zu unterstellen. Private und öffentlich-rechtliche Wasserversorger müssten gleich behandelt und Größenvorteile ausgenutzt werden. Die wirtschaftliche Regulierung solle kurzfristig als Anreizregulierung für alle deutschen Wasserversorger nach einheitlichen Standards vorgenommen werden. Hierdurch könnten Wasserversorgern Anreize gesetzt werden, bei ineffizient hohen Gemeinkosten ihre Größe durch Fusion mit einem anderen Trinkwasseranbieter zu erhöhen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wandte sich gegen eine Regulierung des deutschen Wassersektors. "75% der Verbraucher finden ihren Wasserpreis angemessen", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer des, Hans-Joachim Reck.

In der Energiewirtschaft regt die Monopolkommission an, Vertriebskooperationen auch von kleineren Versorgern kritisch zu beobachten. Anstelle der Integration von Stadtwerken durch die großen Versorger seien zunehmend Zusammenschlüsse und Kooperationen von kleineren Versorgern zu beobachten. Auf den angestammten Märkten verfügten lokale Versorger oft über eine marktbeherrschende Stellung, die durch eine Vertriebskooperation bei benachbarten Stadtwerken noch abgesichert werde.

Claudia Wiese