
„Dow Jones Agrar & Ernährung“ berichtet börsentäglich über Handelsaktivitäten und Entwicklungen auf dem Agrarsektor.
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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zusammen mit den Bundesländern eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Sachverständigen für Gegenproben auf seiner Webseite veröffentlicht. Damit stehe den Wirtschaftsbeteiligten erstmals eine bundeseinheitliche Liste der zugelassenen Gegenprobensachverständigen zur Verfügung, teilte die Behörde am Dienstag mit.
In Deutschland werden nach Angaben des BVL von den zuständigen Landesbehörden jährlich rund 400.000 Lebensmittelproben untersucht. Die Überwachungsbehörden der Länder sind laut § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) bei Entnahme einer Probe verpflichtet, einen Teil der Probe in dem kontrollierten Unternehmen zurückzulassen. Das gibt Unternehmen die Möglichkeit, bei Bedarf auf eigene Kosten eine Gegenanalyse zu veranlassen. Diese Gegenprobe muss ein von den Landesbehörden zugelassener privater Sachverständiger vornehmen.
Die Liste ist im Internet über folgenden Link abrufbar:
www.bvl.bund.de/gegenprobensachverstaendige
DJG/12/pio/ste/27.7.2010
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