"Dow Jones Europa Aktuell" informiert börsentäglich über die Entwicklungen der EU-Politik.
Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen die Europäischen Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg - immer mit einem besonderen Fokus auf den wirtschaftlichen Aspekten, ob Finanz- und Energiemärkte, Handels-, Agrar- und Umweltpolitik oder die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
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BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Kommission rechnet einem Sprecher zufolge in der nastehenden Woche mit einer Reihe von Anfragen aus den USA zur Übermittlung von EU-Bankdaten. An diesem Sonntag tritt das neue so genannte Swoft-Abkommen in Kraft. Seit Februar war den US-Behörden der Zugriff auf die Daten verwehrt, die sie zur Terrorismusbekämpfung nutzen. Das Europäische Parlament hatte ein entsprechendes Abkommen vor allem aus Datenschutzgründen gekippt.
Nach dem neuen Akommen wird zunächst die EU-Polizeibehörde Europol Anfragen der US-Behörden prüfen, ehe der Finanzdienstleister Swift grünes Licht bekommt, die von ihm verwalteten Bankdaten weiterzugeben. Bis dahin soll auch der Posten eines EU-Kontrolleurs besetzt sein, der vor Ort den Umgang der US-Behörden mit den Daten überwachen soll, wie Kommissionssprecher Michele Cercone am Donnerstag weiter erklärte. Dies werde zunächst eine Interimslösung sein, da sich die Stellenbesetzung aufgrund administrativer Vorgaben bis zu drei Monate hinziehen könne. Der Interims-Kandidat - ein Funktionär der Kommission mit sehr technischem Profil - werde in den nächsten Tagen ernannt, sagte Cercone.
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Abkommen als einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und "alles andere als zufrieden stellend" bewertet. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat schwere Vorbehalte geäußert.
Auf Druck des Parlaments haben Rat und EU-Kommission zugesagt, möglichst innerhalb von fünf Jahren ein eigenständiges EU-System zur Überwachung von Banküberweisungen in Drittstaaten aufzubauen, um den USA dann auf Nachfrage gezielt Daten übermitteln zu können.
DJG/ang/30.7.2010
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