Dow Jones TradeNews Emissions

Teaserbild 'Dow Jones TradeNews Emissions'

„Dow Jones TradeNews Emissions" gibt Orientierung zur Bewältigung aller Aufgaben im Zusammenhang mit dem Emissionshandel. 

Mit exklusiven Nachrichten, von Grafiken gestützten Analysen sowie Interviews gibt der Newsletter wertvolle Tipps und Handlungs-empfehlungen für die Praxis. Zudem sind weiterführende Kontaktadressen mit Ansprechpartnern angegeben.

Im Fokus der Berichterstattung stehen folgende Themen:

  • Strategien zur Erfüllung der Reduktionsziele
  • Technische Möglichkeiten der CO2-Reduktion
  • Monitoring und Reporting
  • Bilanzierung
  • Rechtstipps
  • Börsen und Broker
  • Veranstaltungstipps
  • Anbieterportraits
  • Carbon Market Indicator
  • Glossar mit Begriffsdefinition
  • Preisentwicklung am CO2-Markt
  • CO2-Handel

„Dow Jones TradeNews Emissons“ ist primär für Unternehmen geschrieben, die vom Handel mit Emissionszertifikaten betroffen sind. Finanzinvestoren erhalten wichtiges Wissen und Daten, die bei zukünftigen Portfolioentscheidungen unentbehrlich sind.

„Dow Jones TradeNews Emissons“ gibt wichtige Handlungsempfehlungen, z.B.:

  • Preisentwicklungen bei CO-2 Zertifikaten
  • wie Unternehmen Ihre Reduktionsziele im Blick behalten und diese erfüllen
  • welche Leistungen externe Dienstleister erbringen können
  • welche finanziellen Chancen der Emissionshandel bietet 
  • was bei der Umsetzung interner Prozesse vom Monitoring bis zur Bilanzierung zu beachten ist

Meinung eines Lesers zu "Dow Jones TradeNews Emissions":
"Beeindruckt bin ich insbesondere von der thematischen Vielfalt. Ob Energiehandel, erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Infrastrukturthemen, es gibt kaum einen Bereich, der nicht angesprochen wird."
Dr. Stefan Tüngler, FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

Verfügbare Sprache:
deutsch

EU-Kommission lehnt britischen CO2-Plan erneut ab

Patt-Situation.Die EU-Kommission hat Änderungen des britischen Zuteilungsplans für CO2-Emissionsrechte erneut abgelehnt. Großbritannien habe die nachträglichen Änderungen zu spät eingereicht, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Die Frist zur Einreichung der Nationalen Allokationspläne (NAP) für den Handelszeitraum 2005 bis 2007 endete am 30. September 2004. London habe den modifizierten CO2-Plan aber erst im November 2004 in Brüssel abgegeben. Damit darf die britische Regierung die CO2-Emissionsmenge für Unternehmen nicht um 20 Mio t auf insgesamt 736 Mio t erhöhen. Die EU-Kommission riskiere mit ihrer Entscheidung ein neues Verfahren vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuGeI), hieß es aus Kommissionskreisen. Denn das Gericht hatte in einem Urteil vom November 2005 die Kommission angewiesen, den britischen Plan neu zu bewerten. Den EU-Staaten müsse es möglich sein, Änderungen an ihrem Nationalen Allokationsplan (NAP) vorzunehmen, wenn die Zuteilungsmengen für den CO2-Ausstoß teilweise auf falschen Angaben bestimmter Sektoren oder Anlagen beruhe, hatten die Richter geurteilt. Das EuGeI in Luxemburg verwarf die erste Kommissionsentscheidung und gab der britischen Regierung Recht, die sich an das Gericht gewandt hatte. Die Richter stellten fest, dass das Ziel der EU-Richtlinie darin bestehe, Emissionen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft zu senken. Das Argument der Kommission, eine Erhöhung der CO2-Menge werde schwerwiegende Folgen für die Knappheit an Zertifikaten und destabilisierenden Einfluss auf dem Markt haben, wurde zurückgewiesen. Die jüngste Kommissionsentscheidung und das EuGeI-Urteil sind auch für die Bundesregierung richtungsweisend. Deutschland hat 2004 gegen eine ähnliche Entscheidung der EU-Kommission geklagt. Die EU-Behörde ist der Auffassung, dass die Bundesregierung keine nachträglichen Änderungen beziehungsweise Anpassungen an ihrem CO2-Zuteilungsplan vornehmen darf. Mit dem Urteil in diesem Fall ist erst Ende 2006 zu rechnen.